Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paragliding Interlaken Gmbh

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Die Paragliding Interlaken GmbH ist der führende Experte für Tandem-Gletschirmflüge in der Schweiz. Unser Team von hochqualifizierten und professionellen Piloten und unsere vertrauenswürdigen Partner, die für viele weitere Oudoor-Abenteuer sorgen, stellen sicher, dass Sie eine einmalige Erfahrung machen werden. Lassen Sie Ihre Routine hinter sich, erweitern Sie Ihren Horizont und genießen Sie das Gefühl einer körperlichen und mentalen Herausforderung.

Egal, ob im Sommer oder Winter, im Wasser oder auf Schnee, durch die Luft oder am Boden: Interlakens erstklassige Abenteuerlage im Zentrum der Schweizer Alpen bietet uns einfachen Zugang zum besten Naturspielplatz Europas. Ob Sie ein unabhängiger Reisender, eine Familie oder ein Unternehmen sind, wir freuen uns darauf, mit Ihnen unsere Liebe für die Natur und unsere Leidenschaft für das Abenteuer zu teilen.

1. Allgemein

Die Paragliding Interlaken GmbH überträgt die Ausführung aller Aktivitäten auf andere Leistungserbringer/Veranstalter. Diese werden in der Folge Veranstalter genannt.

Paragliding Interlaken ist lediglich für die Vermittlung der Aktivitäten, teilwiese für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, teilwiese für den Betrieb der Logistik und für das Inkasso für Dritte zuständig.

2. Vertragsabschluss

Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei Paragliding Interlaken oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und Paragliding Interlaken ein verbindlicher Vertrag zustande.

Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und Paragliding Interlaken.

3. Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen.

Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

4.Preise

Die Preise im Prospekt sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Preise in Fremdwährungen werden jeweils dem aktuellen Tageskurs angepasst.

5. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden

Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen.

Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:

Bei Gruppenreservationen (mehr als 8 Teilnehmer):
20 – 10 Tage vor der Aktivität: 30 %

9 – 2 Tage vor der Aktivität: 75 %
1 Tag vor der Aktivität oder Nichterscheinen: 100 %

Bei Einzelpersonen (bis 8 Teilnehmer):

ab 1 Tage vor der Aktivität: 100%

Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen.

6. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin

Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.

Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.

7. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Bergführer und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.

8. Versicherung allgemein

Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

8.1 Versicherung/Haftung Paragliding-Flug durch den Piloten
Die Teilnehmer sind Unfallversichert  für Heilungskosten von max. 100.000.- Schweizer Franken innerhalb der Schweiz, in Ergänzung zu bestehender Unfallversicherung.

Die Haftung des Piloten gegenüber dem Passagier beträgt max. 5.000.000,- Schweizer Franken.

Die Paragliding Interlaken GmbH haftet nur für den anfälligen Transport.

9. Beanstandungen

Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt.

Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden.

Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

10. Haftung allgemein

Schadenersatzansprüche gegen Paragliding Interlaken oder die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Paragliding Interlaken und die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen.

Überträgt Paragliding Interkaken berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet Paragliding Interlaken für dessen Handlung und Unterlassung nicht.

Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.

Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

10.1. Haftung Paragliding

Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier beträgt CHF max. 5 Mio.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

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