Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paragliding Interlaken Gmbh

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Die Paragliding Interlaken GmbH ist der führende Experte für Tandem-Gletschirmflüge in der Schweiz. Unser Team von hochqualifizierten und professionellen Piloten und unsere vertrauenswürdigen Partner, die für viele weitere Oudoor-Abenteuer sorgen, stellen sicher, dass Sie eine einmalige Erfahrung machen werden. Lassen Sie Ihre Routine hinter sich, erweitern Sie Ihren Horizont und genießen Sie das Gefühl einer körperlichen und mentalen Herausforderung.

Egal, ob im Sommer oder Winter, im Wasser oder auf Schnee, durch die Luft oder am Boden: Interlakens erstklassige Abenteuerlage im Zentrum der Schweizer Alpen bietet uns einfachen Zugang zum besten Naturspielplatz Europas. Ob Sie ein unabhängiger Reisender, eine Familie oder ein Unternehmen sind, wir freuen uns darauf, mit Ihnen unsere Liebe für die Natur und unsere Leidenschaft für das Abenteuer zu teilen.

1. Allgemein

Die Paragliding Interlaken GmbH überträgt die Ausführung aller Aktivitäten auf andere Leistungserbringer/Veranstalter. Diese werden in der Folge Veranstalter genannt.

Paragliding Interlaken ist lediglich für die Vermittlung der Aktivitäten, teilwiese für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, teilwiese für den Betrieb der Logistik und für das Inkasso für Dritte zuständig.

Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, oder auf andere Weise, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

2. Vertragsabschluss

Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei Paragliding Interlaken oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und Paragliding Interlaken ein verbindlicher Vertrag zustande.

Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und Paragliding Interlaken.

2.1 Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen.

Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3.Preise

Unsere publizierten Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. RÜCKTRITT ODER VERTRAGSÄNDERUNGEN DURCH DEN KUNDEN VOR AKTIVITÄTSBEGINN

Der Rücktritt von Verträgen ist schriftlich zu erfolgen. Dieser ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen. Bei einer Annullierung oder Nichterscheinen werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt: 100% bis zu 24 Stunden vor der Aktivität.

Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen.

5. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin

Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 4. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.

Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.

6. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Im Zweifelsfall orientiert der Teilnehmer Paragliding Interlaken noch vor der Buchung zu einer entsprechenden Abklärung. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Bei Schwangerschaft muss vorgängig abgeklärt werden ob an der Aktivität teilgenommen werden kann.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Bergführer und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.

7. BILD- UND FILMMATERIAL

Die, auf den Hängegleiter Flügen, von den Piloten und der Paragliding Interlaken GmbH angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum der Paragliding Interlaken GmbH. Die Paragliding Interlaken GmbH ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial für Werbe- und Promotionzwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für gegenüber dem Kunden entstehen.

8. VERSICHERUNG ALLGEMEIN

Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

 

8.1 Versicherung Paragliding-Flug durch den Piloten

Der Pilot hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100 000.-  abgeschlossen. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Eine Leistungspflicht des Piloten für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls bestehen nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.

9. Beanstandungen

Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt.

Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden.

Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

10. Haftung allgemein

Schadenersatzansprüche gegen Paragliding Interlaken oder die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Paragliding Interlaken und die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen.

Überträgt Paragliding Interlaken berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet Paragliding Interlaken für dessen Handlung und Unterlassung nicht.

Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.

Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

10.1. Haftung Paragliding

Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Paragliding Flug mit Risiken verbunden ist. Es kann bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung der Paragliding Interlaken GmbH und des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Paraglidingfluges entstanden sind, wird ausdrücklich wegbedungen. Für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen ein Haftungsausschluss nicht möglich sein sollte, so hat der Pilot eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5.000.000,-  abgeschlossen. In solchen Fällen wird die Haftung des Piloten auf maximal diesen Betrag beschränkt.

11. DATENSCHUTZ

Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes angewandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Paragliding Interlaken GmbH speichert keine Daten von Kreditkarten. Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb der Firma einverstanden. Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Paragliding Interlaken übernimmt keine Verantwortung die dem Kunden aus einer missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen.

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen. Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Teilnehmer aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die Paragliding Interlaken GmbH noch der Veranstalter auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.

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